Ich habe hier schon diverse Erfahrungen gemacht. Ich finde es recht kompliziert, und verstehe es ehrlich gesagt auch nicht ganz richtig. Wenn ich aus der Schweiz heraus im Ausland ein gebrauchtes Schweizer Taschenmesser kaufen, welches schon aus der Schweizer heraus exportiert wurde, also da hat doch schon jemand irgendwelche Steuern darauf bezahlt. Jetzt muss ich da nochmals Steuern darauf zahlen? Scheint so zu sein.
Meine bestellten Waren wurden schon mehrfach beim Import am Zoll zurĂŒckbehalten, weil nicht gut deklariert. Ich musste dann einen Kaufnachweis erbringen ĂŒber die Höhe des Wertes, das hat das recht gut funktioniert.
Einmal half ich einer Nachlassfamilie bei der Auflösung ihrer Sammlung. DafĂŒr importierte ich ca. 500 Messer. Die erste Sendung wurde am Zoll aufgehalten. Warenwert war wahrscheinlich so 20`000 EUR. Es waren alles Messer aus den 1970-er/1980-er. Wie soll man hier einen Wert bestimmen? Den damaligen Verkaufspreis? Zudem hatte ich die Messer noch gar nicht gesehen, teilweise war die Verpackung defekt, etc. Zudem habe ich die Messer gar nicht gekauft, es war nicht mein Eigentum, sondern die Idee war, diese aus der Schweiz heraus zu verkaufen und dann den Erlös zurĂŒckzugeben. Versuchte dies dem Zoll zu erklĂ€ren, was auch schwierig war. Ich glaube, sie haben dann Nachforschungen angestellt (muss sehr kompliziert und aufwendig gewesen sein), und wahrscheinlich bei Victorinox direkt angefragt fĂŒr eine Wertbestimmung der Ware, das meine Vermutung. Am Ende erhielt ich eine Zollabrechnung und durfte ca. 750 EUR nachbezahlen, dann erhielt ich die Ware. Seither mache ich es bei grösseren Sendungen so, dass diese innerhalb des EU Raumen an die Schweizer Grenze geliefert werden (es gibt extra PostfĂ€cher dafĂŒr und Leute, welche den Transfer machen), dann kann die Ware legal persönlich ĂŒber die Grenze transportiert werden (ohne natĂŒrlich den steuerbefreiten Betrag zu ĂŒberschreiten).
Ein Grund mehr, Zölle und Tarife einfach abzuschaffen, das wĂ€re die beste Lösung. So ist es extrem kompliziert, die Ware wird mehrfach verzollt, x-fach darauf Steuern bezahlt, das macht doch gar keinen Sinn in meinen Augen. In der Schweiz haben wir tiefe Mehrwertsteuern im Vergleich zum Ausland, also könnte ich die Differenz eigentlich zurĂŒckfordern wenn ich Ware im Ausland kaufe. Doch bei gebrauchter Ware: wer soll mir das zurĂŒckzahlen, der VerkĂ€ufer? Wohl kaum.