Ich möchte mal versuchen diese spannende Diskussion ein wenig zusammenzufassen, denn ich hab das Gefühl, dass es langsam ein wenig unübersichtlich wird - wir sind jetzt in den Apotheken angekommen 😉.
Für Deutschland und unsere SAKs gilt:
(1) Informieren ist die erste Messeruser-Pflicht. Dies gilt besonders für Messerverbotszonen. Da ist das Internet alternativlos. Das ist schlecht.
(2) Für den öffentlichen Verkehrsbereich kann gelten: keine Messer, egal welche. Das ist ein ziemliches Problem, denn unser SAK soll natürlich mitfahren/mitreisen.
(3) In Messerverbotszonen und im öffentlichen Verkehr können Messer mitgeführt werden, sofern dies so geschieht, dass ein Zugriff nur erschwert (> 3 Handgriffe) möglich ist. Das schreit nach verschließbaren, gesicherten Transportbehältnissen, idealerweise mit Zahlenschoss. Und daraus ergibt sich unser Anliegen:
(4) Liebe VXler: nehmt diese Tatsachen ernst und kümmert Euch um eine schöne, solide Lösung für Eure Fangemeinde. Ob Ihr Eure Kunden über die jeweiligen Gesetzeslagen informiert und inwieweit dies für Euch praktikabel ist müsstet Ihr prüfen.
Euch allen ein feines erholsames Wochenende. Tolles Forum, tolle Diskussion! 👍